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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

der Sächsischen Innung der Kälte- und Klimatechnik für Schulungen
- im Folgenden Sächsische Kältefachschule genannt -

 

§ 1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen von Schulungsveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sächsischen Kältefachschule zugrunde. Durch Beauftragung bzw. Anmeldung werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Schulungen, Seminaren bzw. Sonderlehrgängen – im Übrigen Schulungen genannt – erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular der Kältefachschule, in dem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit enthalten sind. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Der Schulungsvertrag entsteht erst, wenn die Sächsische Kältefachschule die Teilnahme unter Angabe des Kurses, des Termins und der vom Kunden bzw. Teilnehmer zu zahlenden Gebühr schriftlich bzw. per Fax oder per Email bestätigt oder ohne ausdrückliche Bestätigung durch die Kältefachschule 14 Tage nach Eingang der verbindlichen Anmeldung, sofern innerhalb dieser Frist durch die Kältefachschule die Teilnahme nicht schriftlich bzw. per Fax oder per Email abgelehnt worden ist.

§ 3 Stornierung

(1) Ein Kunde bzw. Teilnehmer kann alle Schulungen bis spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen unter 2 Wochen bis 1 Tag vor Schulungsbeginn werden 25 % der auf den Teilnehmer fallenden Schulungskosten berechnet. Stornierungen am Tag des Schulungsbeginnes bzw. während der Schulung sind nicht mehr möglich, d. h., es fallen die gesamten vereinbarten Schulungskosten an.
(2) Die Sächsische Kältefachschule kann bei plötzlicher Erkrankung eines Lehrers/Dozenten oder wenn für eine effektive oder wirtschaftliche Unterrichtsdurchführung zu wenig Teilnehmer sich angemeldet haben oder bei höherer Gewalt die Schulung ohne Einhaltung von Fristen oder einzelne Schulungstage absagen. Die Sächsische Kältefachschule ist in diesem Fall verpflichtet, nach Wegfall des Grundes die Maßnahme nachzuholen. Ist das Nachholen der Maßnahme nicht möglich, werden dem Teilnehmer die auf diesen Tag oder die entsprechenden Stunden entfallenden Schulungsgebühren erstattet.

§ 4 Haftung

(1) Die Sächsische Kältefachschule haftet nur für Schäden, die sie durch Vorsatz oder grobes Verschulden zu vertreten hat bzw. wenn sie schuldhaft für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, einzustehen hat.
(2) Alle Schulungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein aufmerksamer Teilnehmer kann die jeweiligen Schulungsziele erreichen. Ein Schulungserfolg wird nicht gewährleistet.
(3) Die Sächsische Kältefachschule übernimmt keine Gewähr für die Funktion dargestellter Programme, Verarbeitungsschritte oder von Teilen derselben. Insbesondere übernimmt die Sächsische Kältefachschule keine Haftung für eventuell aus späterem Gebrauch resultierende Folgeschäden, wie zum Beispiel Leistungseinbußen, Lizenzverpflichtungen, entgangener Gewinne u. ä.

§ 5 Verjährung

Alle Schadenersatzansprüche verjähren im Falle der vertraglichen, als auch außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres nach der Entstehung des Anspruches und Kenntnis der Anspruchsgrundlage außer in den Fällen des Vorsatzes, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Personenschäden.

§ 6 Copyright und Schutzrechte

(1) Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung der Sächsischen Kältefachschule bzw. der jeweiligen Lehrer/Dozenten vervielfältigt werden. Das gilt auch bei Verwendung elektronischer Systeme, die zum Download oder Kopieren bereitgestellt werden.
(2) Die Sächsische Kältefachschule übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Schulung erwähnten und benutzten Produkte, Verfahren oder sonstige Namen frei sind von Schutzrechten Dritter.

§ 7 Datenschutz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert werden. Der Teilnehmer erteilt in Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Zustimmung zur Speicherung.

§ 8 Preise

Die in dem jeweiligen Schulungsvertrag angebotenen Schulungspreise sind Bruttopreise.

§ 9 Änderungsvorbehalte

(1) Die Sächsische Kältefachschule ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Schulung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Schulung nicht wesentlich ändern oder von der Mehrheit der Teilnehmer gewünscht wird. Ein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der Schulungsgebühr entsteht hieraus nicht.
(2) Beim Erreichen des Schulungsziels oder auf Bitten der Teilnehmer kann eine Schulung auch zeitlich kürzer gestaltet werden, ohne dass ein Anspruch auf Teilrückvergütung besteht.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile bzw. übrigen Klauseln nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch Bedingungen ersetzt, die dem Zweck des Vertrages soweit wie möglich Rechnung tragen.
(2) Es wird Schriftform vereinbart, welche auch per Telefax oder per Email eingehalten ist. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

 
 

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